1. Vertrag
Der Vertrag setzt voraus, dass der Kunde wöchentlich Trainings absolviert und legt hier 52 Wochen pro Jahr zugrunde. Daraus errechnet sich der monatliche Beitrag pro Training
2. Anamnese
Vor Beginn der Mitgliedschaft findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und ziele abgestimmt. Ebenfalls informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
3. Verhinderung
Wenn der Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird, wird ein freier Ersatztermin angeboten.
Wird nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, gilt der Termin als wahrgenommen, kann jedoch bei freier Kapazität auf Kulanz nachgeholt werden.
4. Krankheit
Die Mitgliedschaft kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests für die Dauer der Erkrankung stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich dann entsprechend der Krankheitsdauer.
5. Mitgliedschaftsverlängerung
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
6. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
7. Haftung
Die Breuer & Wagner GbR haftet nicht für entstandene persönliche Schäden, z.B. bei Ausübung des Sports, bei Benutzung der Geräte oder für den Verlust von Wertgegenständen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Breuer & Wagner GbR, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Breuer & Wagner GbR.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.